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Organ-Ultraschall (19 – 21 SSW)

Kindliches Profil
Zwischen 19 und 21 SSW führen wir einen so genannten „großen“ Organ-Ultraschall durch. Dieser ist nicht mit dem in Ihrem Mutterpass gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschall-Screening zwischen 19 und 22 SSW gleichzusetzen.

Die spezielle Organ-Sonographie wird von Ihrem Frauenarzt nur bei bestimmten Indikationen veranlasst. So zum Beispiel:
  • Bei Paaren, die bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind haben
  • Bei Erbkrankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken können (z.B. Diabetes mellitus)
  • Wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung oder einer Strahlenbehandlung unterziehen musste
  • Bei familiärer Belastung mit möglicherweise vererbten Erkrankungen
  • Bei Problemen während eines früheren Schwangerschaftsverlaufes
  • Bei jeglicher Auffälligkeit in den Screening-Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien beim Frauenarzt

Bei bestehender Indikation und entsprechender Überweisung Ihres Frauenarztes werden die Kosten der von uns durchgeführten Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Wir führen den Organ-Ultraschall aber auch als Selbstzahlerleistung durch.


Was kann im Ultraschall beurteilt werden ?

Zu Beginn der Ultraschallära vor etwa 40 Jahren war alleine die Darstellung eines kindlichen Kopfes schon ein sensationelles Ereignis. Heute können hochauflösende Ultraschallgeräte die Form, die Größe und die Struktur nahezu jeden Organs exakt bestimmen. Dies setzt allerdings ein umfassendes Spezialwissen sowie eine große Erfahrung des Untersuchers voraus.

Auch wenn bei Ihrem Kind eine spezielle Fragestellung im Vordergrund stehen sollte, betrachten wir immer alle darstellbaren Organsysteme und Merkmale des Ungeborenen. Dabei wird folgendes kontrolliert:

  • Das altersentsprechende kindliche Wachstum
  • Die Fruchtwassermenge
  • Das Aussehen und die Funktion aller Organe inklusive des Herzens (Echokardiographie)
  • Der Blutfluss in der Nabelschnur
  • Die Lage und das Aussehen der Plazenta
  • Das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen (zur Beurteilung der Mutterkuchenfunktion und -reifung)

Eine Ultraschall-Untersuchung kann jedoch niemals alle körperlichen oder chromosomalen Fehler und bei weitem nicht alle Krankheiten eines Menschen aufzeigen.

Bei guten Untersuchungsbedingungen, wobei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle spielen, dauert eine umfassende Ultraschall-Untersuchung etwa 30 bis 40 Minuten.

Was bedeutet die Untersuchung für mich ?

Ein paar Gedanken als Entscheidungshilfe:

  • In erster Linie dient diese umfassende Untersuchung dazu, bei Auffälligkeiten in der Vorsorge eine exakte Diagnose zu stellen und Risikoschwangerschaften zu begleiten.
  • Wird eine Erkrankung oder Fehlbildung des Kindes festgestellt, so können wir gemeinsam mit der Patientin rechtzeitig Konsequenzen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf (z.B. weitere Diagnostiken oder Therapiemöglichkeiten) oder für die Geburt (z.B. Einbindung weiterer Spezialisten, Auswahl der Entbindungsklinik) ableiten.
  • Vielen werdenden Eltern hilft der Ultraschall, die Beziehung zu ihrem ungeborenen Kind zu vertiefen. Ein unauffälliger Organ-Ultraschall bringt ihnen Sicherheit und Beruhigung für den weiteren Schwangerschaftsverlauf.
  • Jede vorgeburtliche Untersuchung kann aber auch unerwartete Auffälligkeiten ergeben und Sie vor die Entscheidung über weitere Untersuchungen und Konsequenzen stellen.
  • Viele Eltern, bei deren Kind eine Erkrankung oder Fehlbildung festgestellt wurde, finden in Selbsthilfegruppen eine wichtige Unterstützung. Gern vermitteln wir entsprechende Kontakte. Durch den Arbeitskreis „Frauen beraten – donum vitae“ in Düsseldorf können wir auch eine psychosoziale Betreuung anbieten.