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FAQ
Häufig gestellte Fragen
- Wie viele Ultraschalluntersuchungen sollten in einer Schwangerschaft
gemacht werden?
Antwort: Bei komplikationslosem Schwangerschaftsverlauf sehen
die Richtlinien der Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen
vor. Die
erste zwischen 9 und 12 SSW, die zweite zwischen 19 und 22 SSW, die
dritte zwischen 29 und 32 SSW. Bei Risikoschwangerschaften oder bei
Verdacht auf Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes können
jedoch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in einem Zentrum
für praenatale Diagnostik notwendig werden. Schwangere, die ein
besonderes Bedürfnis nach Sicherheit haben, können weiterführende
Ultraschalluntersuchungen auf eigene Kosten durchführen lassen.
- Wie sicher können praenatal-diagnostische Untersuchungen
eine Erkrankung meines Kindes ausschließen?
Antwort: Chromosomenanalysen können die häufigsten zufälligen
Chromosomenanomalien mit hoher Sicherheit ausschließen. Auch
bestimmte Erbkrankheiten können durch eine gezielte Suche sehr
sicher ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es zahlreiche Erkrankungen,
die mit den heutigen Methoden nicht nachgewiesen werden können.
Keine Untersuchungsmethode kann ein Garantie für ein gesundes
Kind geben.
Mit Hilfe des Ultraschalls können viele Fehlbildungen und funktionelle
Organstörungen frühzeitig erkannt werden. Die Qualität
dieser Untersuchungen ist jedoch stark von der Qualität des Ultraschallgerätes
und der Erfahrung des Untersuchers abhängig. Auch hier gilt: ein
unauffälliger Ultraschallbefund gibt keine Garantie für
ein gesundes Kind.
- Ist die Amniozentese
schmerzhaft?
Antwort: Die meisten Frauen berichten von einem leichten Ziehen
und einem Fremdkörpergefühl im Bauch, ähnlich einem
Regelschmerz. Der Eingriff wird als nicht-schmerzhaft geschildert.
- Wie sicher ist der Triple-Test?
Antwort: Im Rahmen des Triple-Tests wird die statistische
Wahrscheinlichkeit einer Frau berechnet, ein Kind mit Down-Syndrom
oder mit Spaltbildung
des Rückens (Spina bifida) zu bekommen. Ein sicherer Ausschluss
ist jedoch nur durch eine anschließende invasive Diagnostik
(Fruchtwasserpunktion)
möglich.
Etwa 70 % aller Down-Syndrome und etwa 90 % aller Spaltbildungen
können
durch den Test erkannt werden. Hinsichtlich des Down-Syndroms erreicht
das Ersttrimester-Screening
jedoch eine höhere Genauigkeit.
- Wann ist eine invasive Diagnostik sinnvoll?
Antwort: Wenn die Schwangere sicher ausschließen möchten,
dass ihr Kind an einer der bekannten Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom)
oder einem bestimmten genetischen Defekt erkrankt ist, müssen
die Chromosomen der kindliche Zellen untersucht werden. Diese können
nur durch Punktion, d.h durch einen kleinen Eingriff durch den Bauch
der Mutter gewonnen werden.
- Ist der PCR-Schnelltest genauso sicher wie das Endergebnis
aus Zellkultur?
Antwort: Der Schnelltest kann die häufigsten Chromosomenstörungen
(Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom)) mit sehr hoher Sicherheit
ausschließen. Strukturelle Veränderungen und seltene Anomalien
können erst durch die mikroskopische Auswertung der Langzeit-Zellkulturen
ausgeschlossen werden.
- Warum wird mir bei der Nackendichtenmessung (Ersttrimester-Screening) auch
Blut abgenommen?
Antwort: Neben der Breite der sogenannten Nackendichte, gibt
es auch zwei Stoffe im mütterliche Blut (den Eiweißstoff
PAPP-A und das Hormon ß-HCG), die für eine Risikoberechnung
hinsichtlich bestimmter Chromosomenanomalien herangezogen werden
können. Unter
Berücksichtigung dieser Blutwerte verbessert sich die Genauigkeit
der Risikoberechnung noch. Nach eingehender Beratung entscheidet
die Schwangere selbst, ob sie dieses zusätzliche Angebot nutzen
möchte.
- Kann die Nackendichtenmessung (Ersttrimester-Screening)
eine Chromosomenanomalie ausschließen?
Antwort: Nein, die NT-Messung erlaubt nur eine Risikoabschätzung!
Schwangere, die eine sichere Information über Chromosomenstörungen
wie das Down-Syndrom haben wollen, sollten besser eine Chromosomenanalyse aus Fruchtwasser oder Plazentagewebe
in Betracht ziehen.
- Können rhesus-negative Schwangere auch eine
invasive Diagnostik vornehmen lassen?
Antwort: Ja, wenn sie nach dem Eingriff mit Anti-D-Immunglobulinen
geimpft werden. Denn bei einer Punktion zur Fruchtwasser- oder Chorionzottenentnahme
können geringe Mengen des kindlichen Blutes in den mütterlichen
Kreislauf gelangen. Dadurch kann es zu einer Antikörperbildung
gegen rhesus-positive Blutkörperchen kommen, was für das
Kind lebensbedrohliche Folgen haben kann.
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